Die Agglomeration der Zukunft
Kontext
Institutioneller Übergang
Im Jahr 2021 trat das neue Agglomerationsgesetz (AggG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht nach einer Übergangszeit die Umwandlung der bisherigen Institution in einen Gemeindeverband vor, der die Aufgaben im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme übernehmen wird. Die in diesem künftigen Verband zusammengeschlossenen Gemeinden wurden 2023 vom Staatsrat festgelegt. Die neue Agglomeration sollte sich somit aus den 10 Gemeinden der heutigen Agglomeration zusammensetzen, zu denen 12 neue Gemeinden hinzukommen: Cottens, Courtepin, Giffers, Grolley, Hauterive, Misery-Courtion, Neyruz, Pierrafortscha, la Sonnaz, St-Ursen, Tafers und Tentlingen. Die endgültige Anzahl der beteiligten Gemeinden dürfte sich bis zum Ende des Umwandlungsprozesses noch ändern. Die Arbeiten, die zur Bildung dieser neuen politischen Instanz führen sollen, werden im Rahmen der CRCNA (Regionalkonferenz für die Bildung der neuen Agglomeration) durchgeführt, unter der Federführung des Oberamts des Saanebezirks.
Einen transparenten und harmonischen Übergang gewährleisten
Gemäss der Verordnung, die den Übergang vom alten auf das neue Agglomerationsgesetz koordiniert (AggG), führt die Agglomeration ihre bisherigen Aktivitäten weiter, solange der neue Gemeindeverband noch nicht gegründet ist. Dies gilt sowohl für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme als auch für die anderen Aufgaben von regionalem Interesse, nämlich die Wirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung. In diesem Zusammenhang setzt sich die heutige Institution an der Seite ihrer Mitgliedsgemeinden aktiv dafür ein, eine harmonische und geordnete Transformation zu fördern, die den Interessen der Körperschaften, den finanziellen Herausforderungen, der territorialen Dynamik und den laufenden Infrastrukturprojekten gleichermassen Rechnung trägt. Die politische, finanzielle und administrative Steuerung der Regionalentwicklung ist somit so lange wie nötig gewährleistet, parallel zu den institutionellen Überlegungen, die in mehreren Gremien angestellt werden.
Roadmap
Ein strukturierter und kooperativer Prozess
Da das neue Agglomerationsgesetz (AggG) und seine Verordnung keine genauen Vorgaben bezüglich der Schritte enthalten, die bei den damit verbundenen institutionellen Veränderungen zu befolgen sind, beschloss der Agglomerationsvorstand, Grundsatzentscheidungen zu treffen, um den Übergangsprozess zwischen der aktuellen und der künftigen Institution frühzeitig zu strukturieren. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden erstellte der Vorstand eine Roadmap mit klaren Regeln, die insbesondere die Governance und die Finanzierung der verschiedenen regionalen Aufgaben der Agglomeration bis zu ihrer tatsächlichen Übertragung auf eine oder mehrere neue Einrichtungen sicherstellen sollen. Diese Roadmap wird gewährleisten, dass die in den nächsten Jahren geplante Transformation die technischen und finanziellen Herausforderungen, die diese Neuorganisation verursacht, vollständig integriert und gleichzeitig die Interessen der Gemeinden und der an diesem Übergang beteiligten Akteure berücksichtigt.
Die Übertragung von Aufgaben und ihr Zeitplan
Die Roadmap sieht eine schrittweise und bereichsweise Übertragung der Aufgaben von regionalem Interesse vor, die von der derzeitigen Institution wahrgenommen werden. Dieser Transfer setzt jedoch voraus, dass eine andere regionale Organisation in der Lage ist, diese zu übernehmen. Der Zeitplan für die tatsächliche Übertragung der Aufgaben bewegt sich somit im Rahmen der Übergangsbestimmungen des AggG und seiner Ausführungsverordnung, hängt aber auch von externen Parametern ab, auf die die aktuelle Institution keinen direkten Einfluss hat.
Der unten dargestellte Zeitplan basiert auf der Annahme, dass das Ende der Institution in ihrer derzeitigen Form mit dem Ende der Legislaturperiode im Sommer 2026 zusammenfällt. Im Sinne der Roadmap bleibt die Übertragung von Aufgaben jedoch jederzeit möglich, sofern eine andere regionale Struktur in der Lage ist, diese Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Die territoriale Wirtschaft und der Tourismus werden im Zuge der regionalen Richtpläne auf die regionalen Bezirksverbände übertragen. Die anderen Tätigkeitsbereiche hängen von institutionellen Überlegungen ausserhalb der Agglomeration ab, die noch im Gange sind, so dass eine effektive Übertragung vor 2026 zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich erscheint.
Es ist klar, dass gewisse Aufgaben die Fortsetzung einer Form der Zusammenarbeit zwischen den zehn Gemeinden der heutigen Institution erfordern werden, insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten, im Bereich des öffentlichen städtischen Verkehrs oder bei der Umsetzung der Agglomerationsprogramme vor dem AP5. Diese Elemente sind ebenfalls Teil der laufenden institutionellen Überlegungen.
Finanzierung
Eine gesicherte Finanzierung
Im Rahmen der Roadmap hat sich die Agglomeration auch zum Ziel gesetzt, eine solidarische Finanzierung der langfristigen Verpflichtungen, die sie im Laufe ihres Bestehens eingegangen ist, aufrechtzuerhalten. Dies betrifft in erster Linie die Realisierung der Infrastrukturen, die im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 2., 3. und 4. Generation vorgesehen sind. Um deren Umsetzung in der vorgesehenen Form und Frist zu gewährleisten, wird die Finanzierung dieser Infrastrukturen von regionaler Bedeutung so lange wie nötig weiterhin solidarisch zwischen den 10 Gemeinden der heutigen Institution sichergestellt. Letztere werden also weiterhin die Finanzierung der Umsetzung aller Massnahmen der Priorität A aus den AP2, AP3 und AP4 übernehmen, abzüglich der erhaltenen Bundes- und Kantonsbeiträge, und dies bis 2030. Diese Finanzierung betrifft sowohl die Infrastrukturmassnahmen als auch die so genannten "Studien-" oder "Fördermassnahmen", deren Umsetzung Gegenstand von Vereinbarungen mit dem Bund ist, die über das Ende der Institution in ihrer derzeitigen Form hinaus bestehen werden.
Langfristige Verpflichtungen
Die langfristigen Verpflichtungen betreffen auch den Bereich der Mobilität und der Kultur- und Tourismusförderung. Es wird alles getan, damit sie nicht über das Ende der Institution in ihrer derzeitigen Form hinaus fortbestehen. Der bedeutendste Haushaltsposten betrifft die Bestellung von Leistungen für den öffentlichen Nahverkehr. Auch wenn die Planung mehrere Jahre umfasst, wird die vertragliche Verpflichtung der Institution von Jahr zu Jahr verlängert, was eine gewisse Flexibilität ermöglicht. Ein weiterer Punkt betrifft die wichtigsten kulturellen Akteure, die mehrjährige Zuschüsse über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten, die es ihnen ermöglichen, ihrer Aktivitäten mittelfristig zu planen. Im Hinblick auf eine Neugestaltung der regionalen kulturellen Governance wurden die aktuellen Vereinbarungen, die den Zeitraum 2022-2024 abdecken, um ein weiteres Jahr verlängert, sodass sie Ende 2025 auslaufen. Die Leistungsvereinbarung mit Freiburg Tourismus und Region, die den Besucherempfang und das Marketing der Destination sicherstellt, wurde zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Die Aufgabe der Tourismusförderung wird nach Ablauf dieser Frist von den regionalen Bezirksverbänden übernommen.
Die Rolle des Agglomerationsvorstandes
Der Agglomerationsvorstand will eine aktive Rolle bei der Übergang der Agglomeration und bei der Übergabe der Aufgaben spielen, die derzeit unter seiner Verantwortung wahrgenommen werden. Im Interesse seiner zehn Gemeinden und um einen strukturierten Übergang zu gewährleisten, hat er eine Delegation eingesetzt, die die von der CRCNA (Regionalkonferenz für die Bildung der neuen Agglomeration) durchgeführten Arbeiten verfolgt und unterstützt. Diese Delegation trifft sich in regelmässigen Abständen, um die institutionellen Fragen zu erörtern, die diese Transformation aufwirft. Der Vorstand arbeitet in diesem Zusammenhang aktiv mit dem Oberamt des Saanebezirks und dem Kanton zusammen, mit dem Ziel, die Kontinuität in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten.
Parallel zum eigentlichen institutionellen Prozess hat der Vorstand mehrere konkrete Initiativen ergriffen, um die regionale Zusammenarbeit zu fördern. So bot er fünfzehn Drittgemeinden die Möglichkeit, sich auf vertraglicher Basis an den Arbeiten zur Erstellung des Agglomerationsprogramms der fünften Generation zu beteiligen. Darüber hinaus schloss er mehrere Leistungsaufträge ab, die es anderen regionalen Organisationen ermöglichen, sich auf die administrativen und technischen Kompetenzen der Agglomeration zu stützen, insbesondere ARS (Regionalverband der Saane) und Coriolis Infrastrukturen.
Dokumentation
- Roadmap "Transformation der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Agglomeration Freiburg"
Gesetz über die Agglomerationen - Neues Gesetz über die Agglomerationen (AggG)
- Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen
Regionalkonferenz für die Bildung der neuen Agglomeration (CRCNA) - Erste Sitzung der Regionalkonferenz für die Bildung der neuen Agglomeration (CRCNA)
- Zweite Sitzung der Regionalkonferenz zur Bildung der neuen Agglomeration