Kulturkommission

Die Kulturkommission ist im Sinne von Artikel 27 der Statuten der Agglomeration Freiburg ein beratendes Organ des Agglomerationsvorstands. Die Mehrheit der Mitglieder dieser Kommission setzt sich aus Vertretern des Kulturmilieus zusammen. Sie werden vom Agglomerationsrat gewählt. Der Vorsitz dieser Kommission wird durch ein Mitglied des Vorstands ausgeübt. Die Aufgaben der Kulturkommission sind im Reglement über die Gewährung von Kultursubventionen durch die Agglomeration Freiburg festgelegt. Die Sachverständigen der Kulturkommission prüfen die von professionellen Kulturvereinen eingereichten Subventionsgesuche anhand der geltenden Kriterien und erstellen eine Stellungnahme zuhanden des Agglomerationsvorstands. Eine Richtlinie präzisiert die Praxis.