AUSARBEITUNG DES AP3 (regionaler Richtplan)
Die Ausarbeitung eines Agglomerationsprogramms ist ein langer Prozess, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist. Im Rahmen des AP3 wurde sogar die Öffentlichkeit in den Prozess einbezogen, da die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, mit ihren Kommentaren und Bemerkungen am Prozess teilzunehmen.
September 2018
JANUAR 2018
Positive Beurteilung der räumlichen Wirksamkeit des gesamten AP3 durch den Bund. Demzufolge werden die Infrastrukturmassnahmen in den Bereichen Verkehrsmanagement, öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr mit Prozentsatz in der Höhe von 35% mitfinanziert. Die Mitfinanzierung des Bundes für die vereinbarten Massnahmen wird sich dem nach auf 33 Millionen Franken belaufen.
Dezember 2016
23. Dezember: Das AP3 wird dem Bund zur Prüfung vorgelegt.
Strategiebericht (Texte) + Strategiebericht (Karten)
Ordner B (AP3)
Erläuternde Bemerkungen (Anhänge 3, 4, 6, 7 und 8)
Erläuternde Bemerkungen (Anhang 5)
5. Dezember: Genehmigung des AP3 durch den Staatsrat, der die von der Agglomeration festgelegte Strategie für ihre zukünftige Entwicklung unterstützt.
OKTOBER 2016
Annahme des AP3 durch den Agglomerationsrat, mit sehr grosser Mehrheit, sowie auch der Richtlinie über die Finanzierung der entsprechenden Massnahmen.
Beschlüsse, Weisungen, Verträge
Botschaft Nr. 6 hinsichtlich der Richtlinie über die Förderung der Projektmassnahmen
MÄRZ - MAI 2016
Öffentliche Informationsveranstaltungen und öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf.
2015
Workshops mit Politikern und Technikern aus den betroffenen Gemeinden.
2014
Ausarbeitung der Entwürfe durch die Ingenieurbüros.