Charta für Biodiversität und Klima

Die Charta

Die 2025 in Kraft getretene Charta für Biodiversität und Klima der Agglomeration Freiburg ist ein Best-Practice-Leitfaden für Gemeinden und private Akteure. Sie stellt Grundsätze und Empfehlungen zusammen, um die Natur in Städten und Dörfern zu fördern und dabei die lokale Flora und Fauna zu berücksichtigen. Sie schlägt unter anderem Massnahmen zur Erhaltung und Ergänzung des Baumbestands, zur Begrünung von Fassaden und Dächern und zur Revitalisierung von Wasserläufen vor.
 

Ziele

Ziel der Charta für Biodiversität und Klima ist es, Kommunen, private Akteure und Raumplaner bei ihren Entwicklungsprojekten zu unterstützen, um sie besser bei der Planung, Gestaltung und Aufwertung urbaner Räume (Städte, Dörfer, Stadtteile) zu unterstützen und dabei die Prinzipien der Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit und des Respekts vor der Biodiversität zu beachten.


Über

Die Umsetzung der Charta für Biodiversität und Klima ist Teil der Massnahme 5NP.12.00 des Agglomerationsprogramms der 5. Generation (AP5) der Agglomeration Freiburg sowie ihrer Verpflichtungen zugunsten der Umwelt, der Biodiversität und des Klimas. Neben der Unterstützung von Gemeinden und privaten Akteuren dient die Charta auch als Grundlage für die Analyse und als Empfehlung im Rahmen von Vorbescheiden zu Entwicklungsplänen und -projekten.

Um Ihnen die Charta für Biodiversität und Klima näher zu bringen, hat die Agglomeration Freiburg ein Werbevideo produziert, das Sie sich hier ansehen können:
 


Struktur

Die Charta ist in Form von ökologischen Rastern (grün, blau, gelb, schwarz, braun) strukturiert, die im Rahmen des AP5 definiert wurden und denen Empfehlungen entsprechen, die für jede Art von offenem Raum gelten. Die Raster sind wie folgt:

  • Grüner Rahmen: Entspricht den natürlichen und halbnatürlichen bewaldeten terrestrischen Lebensräumen (Wälder, Aufforstungen, Hecken, Waldränder, Obstgärten, Einzelbäume usw.).
  • Blauer Rahmen: Entspricht den aquatischen und feuchten Netzwerken (Wasserläufe, Wasserflächen, Teiche, Tümpel, Auen, Sümpfe, Torfmoore, Feuchtwälder usw.).
  • Gelbes Raster: Entspricht trockenen und landwirtschaftlichen Lebensräumen (Geröllhalden, Felswände, Rasen, ruderale Lebensräume, Weinberge, landwirtschaftliche Kulturen usw.).
  • Schwarzer Rahmen: Betrifft die Lichtverschmutzung und beruht auf der Vernetzung von Räumen ohne künstliche Beleuchtung.
  • Braune Rasterung: Berührt die Eigenschaft (Durchlässigkeit, Zusammensetzung usw.) und die Funktion des Bodens (Lebensraum, Regulierung, Produktion, Unterstützung, Rohstoff- und Energiequelle, Archivierung usw.).