AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER 5. GENERATION (AP5)

Das AP5 in Kürze

Das Agglomerationsprogramm der fünften Generation (AP5) knüpft weitgehend an die vorangegangenen APs (AP2, AP3, AP4) an und behandelt insbesondere Aspekte im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung, der Mobilität und dem Landschaftsschutz. Das Agglomerationsprogramm hat auch zum Ziel, Antworten auf die neuen grossen Herausforderungen zu finden, die die städtischen Zentren beschäftigen, wie z.B. die Dekarbonisierung des Verkehrs in einem vom Klimawandel geprägten Kontext.

Während die vorherigen APs von den 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration aufgestellt wurden, wird das AP5 zum ersten Mal von 25 Gemeinden beziehungsweise von den 10 Gemeinden der Agglo, zu denen noch 15 Gemeinden aus den Bezirken Saane und Sense hinzukommen, ausgearbeitet.

Was ist ein AP?

Die Agglomerationsprogramme (Abkürzung PA) sind Koordinations- und Steuerungsinstrumente, die es den Gebietsbehörden ermöglichen, die Umsetzung von Strategien und konkreten Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Siedlungsentwicklung sowie Natur- und Landschaftsschutz aus einer ganzheitlichen Perspektive zu planen und zu steuern. Unter Einhaltung mehrerer Grundvoraussetzungen können APs alle vier Jahre beim Bund eingereicht werden, um von einer staatlichen Kofinanzierung zu profitieren.

Um einen Überblick über die wichtigsten Errungenschaften und Infrastrukturen zu bieten, die im Rahmen der vorangegangenen APs realisiert wurden, hat die Agglomeration Freiburg eine neue Website eingerichtet, die unter diesem Link zugänglich ist.


Technische Informationen

Teilnehmende Gemeinden & Arbeitsperimeter

Im Gegensatz zu den vorherigen Programmen (AP1, AP2, AP3, AP4) wird das AP5 von 25 Gemeinden erarbeitet, die sich auf zwei Bezirke verteilen, nämlich den Saane- und den Sensebezirk. Dieser Arbeitsperimeter, der sich zunächst aus den 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration zusammensetzte, wurde auf der Grundlage des Besa-Perimeters (Städte und Agglomerationen mit Anspruch auf Beiträge) erweitert, einem statistischen Perimeter, der den Einfluss der Agglomerationen bestimmt.

 

Governance & Zeitplan

Das AP5 wird von der Agglomeration Freiburg im Auftrag der 25 teilnehmenden Gemeinden getragen. Eine politage-Gruppe, COPIL-PA5 genannt, wurde eingerichtet, um die strategische Leitung des Projekts und die Überwachung der Arbeiten zu gewährleisten. Um ein Agglomerationsprogramm zu erarbeiten, das alle Herausforderungen und Dynamiken der betroffenen Gebiete berücksichtigt, wurde eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen der Agglo, den Gemeinden, den Nachbarregionen, den kantonalen Organen sowie allen anderen betroffenen Interessengruppen eingerichtet. Eine öffentliche Konsultation wird organisiert, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung und Vorschläge zu dem Projekt zu äussern.

Die Frist für die Einreichung des AP5 bei den Bundesbehörden ist auf Juni 2025 festgelegt. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Etappen vorgesehen. Um einen Überblick über die wichtigsten Schritte zu erhalten, die sich wie ein roter Faden durch die Ausarbeitung des AP5 ziehen, wird den beteiligten Akteuren ein allgemeiner Zeitplan zur Verfügung gestellt.


Liste der Infrastrukturprojekte in AP5

Im Anschluss an die öffentliche Vernehmlassung des AP5, die vom 24. Mai bis zum 24. August 2024 dauerte, wurde das Agglomerationsprogramm der 5. Generation unter Berücksichtigung der von den Bürgern, Unternehmen und Gemeinden vorgebrachten Bemerkungen und der kantonalen Vorentscheide angepasst. In enger Zusammenarbeit mit den 25 teilnehmenden Gemeinden und dem Kanton hat die Agglomeration Freiburg eine Auswahl der in das AP5 aufzunehmenden Massnahmen sowie deren Priorisierung vorgenommen. Insgesamt werden dem Bund am 5. Juni 2025 313 Massnahmen unterbreitet, davon 175 Massnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität, 51 Massnahmen im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung und 87 Massnahmen im Zusammenhang mit dem Natur- und Landschaftsschutz.

Der Gesamtbetrag der 84 Massnahmen, die für eine Kofinanzierung durch den Bund in Frage kommen, d.h. die Massnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur der Priorität A, wird auf 140 Millionen Franken geschätzt. Die Umsetzung der im Rahmen des AP5 vorgesehenen Massnahmen mit Priorität A wird gemäss den Bundesrichtlinien zwischen 2028-2032 erfolgen.

Nächste Sitzung der KRRM+AP5

Die nächste Sitzung der KRRM+ PA5 findet am 11. Juni 2025 im La Grange (Villars-sur-Glâne) statt.

Alle Sitzungsdokumente sind unter folgendeem Link abrufbar.

 



Kontakt

Bei Fragen können Sie uns gerne unter der E-Mail-Adresse: infopa5@agglo-fr.ch