AGGLOMERATIONSPROGRAMM DER 5. GENERATION (AP5)

Das AP5 in Kürze

Das Agglomerationsprogramm der fünften Generation (AP5) knüpft weitgehend an die vorangegangenen APs (AP2, AP3, AP4) an und behandelt insbesondere Aspekte im Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung, der Mobilität und dem Landschaftsschutz. Das Agglomerationsprogramm hat auch zum Ziel, Antworten auf die neuen grossen Herausforderungen zu finden, die die städtischen Zentren beschäftigen, wie z.B. die Dekarbonisierung des Verkehrs in einem vom Klimawandel geprägten Kontext.

Während die vorherigen APs von den 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration aufgestellt wurden, wird das AP5 zum ersten Mal von 25 Gemeinden beziehungsweise von den 10 Gemeinden der Agglo, zu denen noch 15 Gemeinden aus den Bezirken Saane und Sense hinzukommen, ausgearbeitet.

Was ist ein AP?

Die Agglomerationsprogramme (Abkürzung PA) sind Koordinations- und Steuerungsinstrumente, die es den Gebietsbehörden ermöglichen, die Umsetzung von Strategien und konkreten Massnahmen in den Bereichen Mobilität, Siedlungsentwicklung sowie Natur- und Landschaftsschutz aus einer ganzheitlichen Perspektive zu planen und zu steuern. Unter Einhaltung mehrerer Grundvoraussetzungen können APs alle vier Jahre beim Bund eingereicht werden, um von einer staatlichen Kofinanzierung zu profitieren.

Um einen Überblick über die wichtigsten Errungenschaften und Infrastrukturen zu bieten, die im Rahmen der vorangegangenen APs realisiert wurden, hat die Agglomeration Freiburg eine neue Website eingerichtet, die unter diesem Link zugänglich ist.


Technische Informationen

Teilnehmende Gemeinden & Arbeitsperimeter

Im Gegensatz zu den vorherigen Programmen (AP1, AP2, AP3, AP4) wird das AP5 von 25 Gemeinden erarbeitet, die sich auf zwei Bezirke verteilen, nämlich den Saane- und den Sensebezirk. Dieser Arbeitsperimeter, der sich zunächst aus den 10 Gemeinden der institutionellen Agglomeration zusammensetzte, wurde auf der Grundlage des Besa-Perimeters (Städte und Agglomerationen mit Anspruch auf Beiträge) erweitert, einem statistischen Perimeter, der den Einfluss der Agglomerationen bestimmt.

 

Governance & Zeitplan

Das AP5 wird von der Agglomeration Freiburg im Auftrag der 25 teilnehmenden Gemeinden getragen. Eine politage-Gruppe, COPIL-PA5 genannt, wurde eingerichtet, um die strategische Leitung des Projekts und die Überwachung der Arbeiten zu gewährleisten. Um ein Agglomerationsprogramm zu erarbeiten, das alle Herausforderungen und Dynamiken der betroffenen Gebiete berücksichtigt, wurde eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen der Agglo, den Gemeinden, den Nachbarregionen, den kantonalen Organen sowie allen anderen betroffenen Interessengruppen eingerichtet. Eine öffentliche Konsultation wird organisiert, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung und Vorschläge zu dem Projekt zu äussern.

Die Frist für die Einreichung des AP5 bei den Bundesbehörden ist auf Juni 2025 festgelegt. In der Zwischenzeit sind zahlreiche Etappen vorgesehen. Um einen Überblick über die wichtigsten Schritte zu erhalten, die sich wie ein roter Faden durch die Ausarbeitung des AP5 ziehen, wird den beteiligten Akteuren ein allgemeiner Zeitplan zur Verfügung gestellt.


Öffentliche Vernehmlassung

An seiner Sitzung vom 23. Mai 2024 wird der Agglomerationsrat die öffentliche Vernehmlassung zum Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5) validieren. Vom 24. Mai 2024 bis zum 24. Juli 2024 kann jeder Bürger, Verein oder betroffene Instanz seine Bemerkungen und Anregungen zum AP5 an die Agglomeration Freiburg übermitteln. Das Dokument kann unten im elektronischen Format eingesehen werden oder in Papierform in den Räumlichkeiten der Agglomeration Freiburg und der Oberämter des Saane- und des Sensebezirks.

Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen bis zum 24. Juli mit dem Vermerk „AP5 öffentliche Vernehmlassung“ an die Agglomeration Freiburg, Boulevard de Pérolles 2, 1700 Freiburg, oder per E-Mail an infoPA5@agglo-fr.ch

Elemente, die Teil der Vernehmlassung sind

Nur die verbindenden Elemente des regionalen Richtplans, die im Dokument als solche gekennzeichnet sind, können kommentiert werden (= Kapitel 5), ebenso wie die Übersichtskarte (oben). Im Gegensatz dazu sind die für das richtige Verständnis des Programms erforderlichen Erläuterungen, die für die Bundesbehörden bestimmten technischen Analyseberichte und die Massnahmenblätter nicht Gegenstand der öffentlichen Vernehmlassung.

Nächste Sitzung der KRRM

Die nächste Sitzung der KRRM+ PA5 findet am 26. Juni 2024 in Villars-sur-Glâne statt.

Alle Sitzungsdokumente sind unter folgendeem Link abrufbar.

 


Öffentliche Vernehmlassung AP5

Vom 24. Mai bis zum 24. Juli wird das AP5 einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Ihre Meinung zählt!



Kontakt

Bei Fragen können Sie uns gerne unter der E-Mail-Adresse: infopa5@agglo-fr.ch