Massnahmen - Agglomerationsprogramme

Grundsätze zu den Massnahmen der Agglomerationsprogramme (AP)

In jeder Generation der Agglomerationsprogramme werden Massnahmen zur Umsetzung der sektoralen Strategien entwickelt. Die Agglomerationsprojekte bieten verschiedene Massnahmen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Mobilität, Natur und Landschaft sowie Tourismus an. Sie betreffen in erster Linie die Durchführung von Infrastrukturprojekten, aber auch von Studien oder Fördermassnahmen. Diese Massnahmen werden nach ihrem Reifegrad und ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis priorisiert. Die dringendsten und wirksamsten Massnahmen werden in der Priorität A eingestuft, diejenigen, die später durchgeführt werden können, in der Priorität B, und schliesslich diejenigen, die die für eine langfristige Ausführung infrage kommen, in der Priorität C. Die Priorisierung wird vom Bund in der für jedes Agglomerationsprogramm unterzeichneten Leistungsvereinbarung bestätigt. Beiträge können nur für Massnahmen der Priorität A gemäss Leistungsvereinbarung gewährt werden.

Leistungsvereinbarung (AP2)

Leistungsvereinbarung (AP3)

Massnahmenkarten

Beiträge der Agglomeration

Die Subventionsrichtlinie regelt die Mitfinanzierung der Agglomeration. Diese subventioniert 50 Prozent der Massnahmenkosten dank der Beiträge des Bundes und allfälliger kantonaler Zuschüsse. Die Mitfinanzierung des Bundes betrifft nur die gemäss Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (Min) anrechenbaren Kosten. Die Gemeinden können einen solchen Zuschuss aus allen im AP vorgesehenen Massnahmen erhalten, unabhängig davon, ob diese vom Bund mitfinanziert werden oder nicht. Einige Massnahmen werden sogar zu 100 % von der Agglomeration (TransAgglo, P+R) kofinanziert, wenn sie von besonderer regionaler Bedeutung sind.

Richtlinie zur Kofinanzierung der Massnahmen

Richtlinie zur Verteilung der Massnahmen Natur & Landschaft

Realisierungsfristen

Die im Agglomerationsprogramm vorgesehenen Massnahmen werden vor allem durch die Gemeinden und den Staat Freiburg durchgeführt. Diese Behörden verpflichten sich, die für die Durchführung dieser Massnahmen erforderlichen Projekte und Verfahren, innerhalb der im Agglomerationsprogramm vorgesehenen und vom Bund validierten Fristen einzuleiten sowie die Vorfinanzierung sicherzustellen. Die Agglomeration Freiburg koordiniert die Interventionen, leistet technische Unterstützung und begutachtet das Projekt im Rahmen der Vorprüfung des Dossiers.

BH: Antrag auf Mitfinanzierung

Spätestens 6 Monate vor Beginn der Arbeiten muss der Bauherr einen Mitfinanzierungsantrag stellen, indem er das nachstehende Formular ausfüllt und die Einzelheiten der Projektangebote in die entsprechende Excel-Datei einträgt. Auf dieser 

Formular Kofinanzierunggesuch für Massnahmen (Massnahmen Mobilität)

Formular Kofinanzierunggesuch für Massnahmen (Massnahmen Siedlungsentwicklung und Natur und Landschaft)

Excel-Datei Kofinanzierunggesuch für Massnahmen

BH: Endabrechnung

Spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Massnahme muss der Bauherr das folgende Excel-Formular ausfüllen und die Art aller projektbezogenen Rechnungen angeben. Alle Rechnungen und das ordnungsgemäss ausgefüllte Excel-Formular sind der Agglomeration zuzusenden. Auf dieser Grundlage wird die Agglomeration die Mitfinanzierung des Bundes und allenfalls die kantonalen Zuschüsse beantragen. Nach Abschluss der Zahlungen erstellt die Agglomeration eine Abschlussmitteilung zuhanden der Gemeinde und führt die Zahlung ihrer Mitfinanzierung aus.

Formular Endabrechnung der Massnahmen 

BH: Änderung einer Massnahme

Eine AP-Massnahme kann in Bezug auf den Perimeter und das Projekt geändert werden. Dafür muss beim Bund ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden. Dieses ist ordnungsgemäss zu begründen.

Kontakt

Herr Valentin Jourdon-Péronne

Verantwortlicher für die Planung von Massnahmen

026 347 21 08

Herr Sven Köhli

Verantwortlicher für die finanzielle Überwachung der Massnahmen

026 347 21 05